Für die Gesundheit und jeden einzelnen – Bundestag beschließt 3. Bevölkerungsschutzgesetz

Mit der Verabschiedung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat der Bundestag das Infektionsgesetz (IfSG) angepasst, um die Länder, Gesundheitsämter, Krankenhäuser sowie Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bei der Bekämpfung der Pandemie weiter zu unterstützen.

„In der aktuellen Situation sind unsere Achtsamkeit und Solidarität anderen gegenüber durch das Einhalten von Schutzmaßnahmen wichtiger denn je. Denn unser gezieltes Mitwirken hilft nicht nur, eine möglichst unkontrollierte Ausbreitung des Virus zu verhindern, sondern unterstützt vor allem die Kliniken“, betont der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut. Mit dem Gesetz werden unter anderem in einem klareren und bundesweit einheitlichen gesetzlichen Rahmen die Dauer, die Reichweite und die Intensität der Gesundheitsschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen konkretisiert. „Die Stärkung und Unterstützung der Kliniken ist absolut wichtig und notwendig, weil immer mehr COVID-19-Patienten versorgt werden müssen und wir dafür die notwendigen personellen und technischen Kapazitäten brauchen“, ergänzt Heidenblut abschließend. Das Gesetz hat daher Voraussetzungen geschaffen, die den Krankenhäusern ermöglicht, weitere finanzielle Unterstützung im Dezember zu erhalten. Neben der Hilfe für die Kliniken sieht das Gesetz auch eine Verlängerung der Hilfen für berufstätige Eltern vor. So wird beim Ausfall der Kinderbetreuung auch weiterhin der Verdienstausfall der Eltern erstattet.